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Einfirmenvertreter |
Mehrfachagent |
Versicherungsmakler |
Selbstständigkeit |
Handelt ausschließlich auf Weisung einer
Versicherungsgesellschaft |
Handelt im Auftrag mehrerer
Versicherungsgesellschaften - nimmt beidseitig die Interessen wahr |
Keine Weisungsgebundenheit durch den
Versicherer |
Produktangebot |
Nur die Produkte eines einzigen
Versicherers |
Produkte mehrerer Versicherungen |
Der Versicherungsmakler recheriert
laufend den Markt und bietet nach bestem Wissen, unter Berücksichtigung des
Preis / Leistungsverhältnisses, Versicherungsschutz an. Hierzu ist der Makler
gesetzlich verpflichtet. Er erarbeitet gegebenenfalls mit den Versicherungen
spezielle Deckungskonzepte, die den Bedürfnissen & Ansprüchen des Kunden
gerecht werden |
Haftung |
Ansprüche müssen gegebenenfalls gegen die
Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden |
Ansprüche müssen gegebenenfalls gegen die
Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden |
Haftet laut Gesetz und sorgt in der
Regel mit entsprechender Eigenversicherung zum Schutz des Kunden vor |
Vergütung |
Lohn oder Gehalt von dem Versicherer
(Angestelltenverhältnis |
Provision - durch die
Versicherungsgesellschaft |
Courtage erbringt die
Versicherungs-gesellschaften. Es entstehen für den Kunden keine zusätzlichen
Kosten |